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Hier finden Sie regelmässig aktualisierte Tipps.

 

Der aktuelle Tipp:

Änderungen bei der MWST ab 1.1.2011

Wir informieren Sie über verschiedene Änderungen bei der Mehrwertsteuer (MWST), welche ab 1.1.2011 gelten. Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick:

1. Erhöhung der MWST-Sätze:

MWST-Satz bis 31.12.2010 ab 01.01.2011
Normalsatz 7.6 % 8.0 %
Satz für Beherbergungsleistungen 3.6 % 3.8 %
Reduzierter Satz 2.4 % 2.5 %

2. Abgrenzung von den alten zu den neuen MWST-Sätzen:

2.1. Im Gegensatz zu früheren Anpassungen wird für den anzuwendenden Steuersatz auf den Zeitpunkt bzw. auf die Zeitdauer der Leistungserbringung abgestellt. Weder das Rechnungs- noch das Zahlungsdatum sind dabei relevant. Eine Dienstleistung im Jahr 2010 und im Jahr 2011 ist somit anhand der effektiv geleisteten Zeitdauer aufzuteilen, auf der Rechnung auszuweisen und mit den entsprechenden Steuersätzen abzurechnen.

2.2. Bei Vorausrechnungen im Jahr 2010 für Leistungen, welche im Jahr 2011 erbracht werden, muss bereits der neue MWST-Satz fakturiert werden. Wenn keine Aufteilung der Leistung vorgenommen wird oder ist eine solche nicht möglich, muss die ganze Leistung zum neuen Satz abgerechnet werden.

2.3. Bei Entgeltsminderungen (Skonti, Rabatte), Jahresbonifikationen und dergleichen gilt das unter 2.1. gesagte (Zeitpunkt/Zeitdauer der Leistungserbringung).

3. Anpassung der Saldo- und Pauschalsteuersätze:

Satz bis 31.12.2010 Satz ab 01.01.2011
6.4 % 6.7 %
5.8 % 6.1 %
5.0 % 5.2 %
4.2 % 4.4 %
3.5 % 3.7 %
2.8 % 2.9 %
2.0 % 2.1 %
1.2 % 1.3 %
0.6 % keine Erhöhung
0.1 % keine Erhöhung

3.1. Infolge Satzerhöhung steigt auch die Umsatzlimite für die Anwendung der Saldosteuersatzmethode auf CHF 5'020'000 und die Steuerlimite auf CHF 109'000.

3.2. Per 1. Januar 2011 besteht erneut die Wahlmöglichkeit, von der effektiven auf die Saldosteuersatzmethode zu wechseln.

 

Was können wir für Sie tun?

Wir helfen Ihnen gerne bei der Umsetzung des neuen Mehrwertsteuergesetzes.


Letzte Tipps:

Steuererklärung:

Vorsorgeanalyse:

Sozialversicherungen: Beiträge und Leistungen 2012

 

Ab
01.01.2012

Bis
31.12.2011

1. Säule AHV/IV/EO – Beiträge Unselbständigerwerbende

Beitragspflicht: Ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres

 

 

AHV

8.40 %

8.40 %

IV

1.40 %

1.40 %

EO

0.50 %

0.50 %

Total vom AHV Bruttolohn (ohne Familienzulagen)
Je ½ der Prämien zu Lasten Arbeitgeber/Arbeitnehmer

10.30 %

10.30 %

FAK Kanton Schwyz (kantonal unterschiedlich!)

1.60 %

1.60 %

1. Säule AHV/IV/EO – Beiträge Selbständigerwerbende

Beitragspflicht: Ab 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahres

 

 

Minimalsatz

5.223 %

5.223 %

Maximalsatz

9.700 %

9.700 %

Maximalansatz gilt ab einem Einkommen von – pro Jahr

CHF     55 700

CHF     55 700

Unterer Grenzbetrag – pro Jahr

CHF       9 300

CHF       9 300

Für Einkommen zwischen CHF 54 800 und CHF 9 200 kommt die sinkende Beitragsskala zur Anwendung

 

 

Nicht Erwerbstätige und Personen ohne Ersatzeinkommen bezahlen pro Jahr den Mindestbeitrag von

CHF          475

CHF          475

 

 

 

Beitragsfreies Einkommen

 

 

für AHV-Rentner pro Jahr

CHF     16 800

CHF     16 800

auf geringfügigem Entgelt aus Nebenerwerb pro Jahr
(gilt nicht für Beschäftigte in Privathaushalten und Kulturschaffende)

CHF       2 300

CHF       2 300

 

 

 

1. Säule – Arbeitslosenversicherung

 

 

Beitragspflicht: Alle AHV-versicherten Arbeitnehmer

 

 

Bis zu einer Lohnsumme von – pro Jahr

CHF  126 000

CHF  126 000

ALV1 – Beitrag je ½ zu Lasten Arbeitgeber/Arbeitnehmer

2.20 %

2.20 %

Bis zu einer Lohnsumme von – bis – pro Jahr

CHF  126 001
bis 350 000

CHF  126 001
bis 350 000

ALV2 – Beitrag je ½ zu Lasten Arbeitgeber/Arbeitnehmer

1.00 %

1.00 %

 

 

 

1. Säule – AHV–Altersrenten

 

 

Minimal pro Monat

CHF       1 160

CHF       1 160

Maximal pro Monat

CHF       2 320

CHF       2 320

Maximale – Ehepaarrente pro Monat

CHF       3 480

CHF       3 480

Die Rente kann um max. zwei Jahre vorbezogen bzw. um max. fünf Jahre aufgeschoben werden.

 

 

 

 

 

2. Säule – berufliche Vorsorge

Beitragspflicht: Ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres, für die Risiken Tod und Invalidität. Ab 1. Januar nach Vollendung des 24. Altersjahres zusätzlich auch Alterssparen.

 

 

Eintrittslohn pro Jahr

CHF     20 880

CHF     20 880

Minimal versicherter Lohn nach BVG pro Jahr

CHF       3 480

CHF       3 480

Oberer Grenzbetrag nach BVG pro Jahr

CHF     83 520

CHF     83 520

Koordinationsabzug pro Jahr

CHF     24 360

CHF     24 360

Maximal versicherter Lohn nach BVG pro Jahr

CHF     59 160

CHF     59 160

Gesetzlicher Mindestzinssatz

2.00 %

2.00 %

 

 

 

2. Säule – Unfallversicherung

Beitragspflicht: alle Arbeitnehmer inkl. Praktikanten, Lehrlinge etc.

Maximal versicherter UVG-Lohn pro Jahr

CHF  126 000

CHF  126 000

Prämien Berufsunfall zu Lasten Arbeitgeber

 

 

Prämien Nichtberufsunfall zu Lasten Arbeitnehmer

 

 

 

 

 

Beitragsfreies Einkommen

 

 

Auf geringfügigem Entgelt aus Nebenerwerb pro Jahr
(schriftliche Zustimmung des Versicherten - Verzichtserklärung notwendig)

CHF       2 300

CHF       2 300

 

 

 

3. Säule – Gebundene Vorsorge (freiwillig)

Erwerbstätige mit 2. Säule

CHF       6 682

CHF       6 682

Erwerbstätige ohne 2. Säule (max. 20 % vom Erwerbseinkommen) höchstens

CHF     33 408

CHF     33 408

Diese Tabelle kann auch als Word-Dokument heruntergeladen werden.


Stand: 09. Januar 2012